Mo, 31.05.2021
Krankenbesuche in Zeiten von Corona: Die aktuellen Besuchsregeln
Bis zum 31. Mai 2021 galt ein generelles Besuchsverbot in allen Bremer Krankenhäusern, um zu verhindern, dass Corona-Infektionen eingetragen werden. Ab dem 1. Juni sind nun eingeschränkte Besuche wieder möglich. Ein dafür notwendiges individuelles Besuchskonzept wurde bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Konzepte eingereicht und genehmigt.
„Selbstverständlich verstehen wir die Besuchswünsche der Angehörigen, aber die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten steht für uns an oberster Stelle“, so der Ärztliche Direktor Hans-Joachim Bauer.
„Aktuell setzen wir auf ein strenges Besuchskonzept mit einem noch deutlich eingeschränkten Besuchszeitraum. Damit wollen wir das Übertragungsrisiko auf den Krankenstationen möglichst minimieren und bitten dafür um Verständnis sowohl seitens unserer Patientinnen und Patienten als auch unserer Besucherinnen und Besucher“, erläutert Geschäftsführerin Petra Wehrmann. „Insbesondere bei kurzen Aufenthaltsdauern in den Kliniken appellieren wir an alle, Krankenbesuche auf die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt zu verlegen sowie sich gegebenenfalls in den Krankenzimmern untereinander abzustimmen.“
Ausnahmeregelungen sind nach wie vor in Absprache mit der Hygieneleitung möglich.
Unser ab 1. Juni 2021 geltendes, genehmigtes Besuchskonzept:
- Besuchszeiten sind täglich von 15:00 bis 17:00 Uhr
- Beschränkung auf 30 Minuten, ein Besucher pro Zimmer
- Der Besucher muss beim Betreten der Einrichtung ein negatives Ergebnis eines am Tag des Besuchs in einem zertifizierten Testzentrum durchgeführten Antigen-Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen. Dies gilt nicht für vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpfte (2 Wochen nach der 2. Impfung) sofern diese den Impfpass vorlegen. Des Weiteren gilt dies nicht für von SARS-CoV-2 genesene Besucherinnen und Besucher für die ersten 6 Monate nach Vorliegen des positiven PCR-Tests (Vorlage Ärztliche Bescheinigung erforderlich). Danach gelten Genesene, wenn sie eine Booster-Impfung vorweisen können, ebenfalls als vollständig geimpft, auch hierüber ist der Nachweis vorzulegen.
- Die Identität des Besuchers muss durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass nachgewiesen werden
- Die Besucher werden über die geltenden Abstandsregeln aufgeklärt (1.5m), Tragen von FFP-2-Masken (Masken werden ggf. zur Verfügung gestellt) und die wiederholte hygienische Händedesinfektion an den aufgestellten Spendern.
Bei Betreten des Hauses wird ein Besucher-Dokumentationsblatt angelegt. Dokumentiert werden:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer der Besuchenden
- Name, Vorname, Pflegeebene und Zimmernummer der PatientInnen
- Art des Nachweises des Infektionsstatus – Antigen-Test / Impfung / durchgemachte Infektion
- Versicherung des Besuchenden, keine Symptome einer Erkältungskrankheit aufzuweisen und dass über die geltenden Hygienemaßregeln (FFP-2-Maskenpflicht, Händehygiene, Abstandsregeln, auch am Patientenbett) aufgeklärt wurde
- Zeitpunkt des Betretens / Verlassen der Klinik
Pro Besuchseinheit von 30 Minuten wird pro Zimmer nur ein Besucherausweis ausgegeben, d.h. nur ein Besucher pro Zimmer zugelassen. Der Ausweis wird beim Verlassen der Klinik abgegeben. Die Abstimmung der Besuchstermine erfolgt vor Ort auf den Pflegeebene.
Angehörige, die aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen keine FFP-2-Maske tragen können, müssen auf einen Besuch verzichten.
Ausnahmen von diesen Regelungen aus wichtigen Gründen, die den Zeitpunkt, die Dauer oder Art des Besuches betreffen, müssen im Einzelfall mit der Hygieneabteilung abgesprochen werden und sind nur mit deren schriftlicher Genehmigung möglich.