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Di, 26.05.2020

Was ist eigentlich… das Schwerst­verletzungsarten­verfahren?

Die Roland-Klinik ist als handchirurgische Klinik in Bremen und als eines von nur wenigen norddeutschen Häusern zum „Schwerstverletzungsartenverfahren Hand (SAV Hand)“ der Berufsgenossenschaften zugelassen. Doch was ist das eigentlich genau?

Als Träger der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind die Berufsgenossenschaften für die Behandlung und Nachsorge von Arbeits- und Wegeunfällen zuständig. Wer also die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung medizinisch behandeln möchte, muss zunächst die Zulassung der Berufsgenossenschaften bekommen.

Innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es verschiedene Heilverfahren, die seit Anfang 2013, abhängig von der Schwere der Verletzungen, dreistufig gegliedert sind: das Stationäre Durchgangsarztverfahren (DAV), das Verletzungsartenverfahren (VAV) und das Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV).

Welche Verletzung welchem Heilverfahren zuzuordnen ist, regelt das Verletzungsartenverzeichnis. Für die sofortige medizinische Behandlung von Schwerstverletzten sind sogenannte Krankenhäuser der Akutversorgung zuständig. Diese Kliniken müssen besondere Anforderungen erfüllen, sowohl was die personellen und räumlichen Möglichkeiten als auch die medizintechnische Ausstattung betrifft.

Sehr häufig sind bei Arbeitsunfällen die Hände betroffen. Um eine Steigerung der Behandlungsqualität bei Unfallverletzungen an der Hand zu erreichen, vergibt die DGUV deshalb seit 2014 besondere Zulassungen an Einrichtungen, die im Rahmen des SAV Hand dazu berechtigt sind, die zum Teil schweren Handverletzungen zu behandeln. Das Zentrum für Hand- und Rekonstruktive Chirurgie der Roland-Klinik erfüllt die hohen Anforderungen: So verfügt das Zentrum etwa über speziell ausgebildete Mediziner und nicht-ärztliches Personal, es werden besondere Hygieneanforderungen eingehalten, es gibt ein auf die Handchirurgie abgestimmtes Reha-Management sowie einen 24 Stunden-Not- und Bereitschaftsdienst.


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