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Fr, 09.03.2018

Was bedeutet eigentlich gemeinnützig – und warum ist die Roland-Klinik eine gGmbH?

Die Roland-Klinik ist getreu dem Motto „Kompetenz in Bewegung“ auf sämtliche Bereiche der Orthopädie und Handchirurgie spezialisiert – operativ wie konservativ. Um unseren Patienten wieder zu mehr Lebensqualität zu verhelfen, setzen wir neben fachmedizinischer Kompetenz auf moderne Diagnose- und Therapieverfahren, sowohl stationär als auch ambulant. So weit, so gut, aber: Wir werden oft gefragt, ob sich wirklich jeder – ob privat oder gesetzlich krankenversichert – bei uns behandeln lassen kann. Unsere Antwort ist: ein klares Ja! Die Roland-Klinik ist eine gemeinnützige GmbH (gGmbH), das bedeutet unter anderem, dass jeder Patient bei uns willkommen ist, und das völlig unabhängig davon, wo er oder sie versichert ist. Wie alle anderen Krankenhäuser benötigen wir für eine stationäre Aufnahme lediglich eine Einweisung oder Überweisung durch einen Haus- oder Facharzt. Aber was hat es mit der „Gemeinnützigkeit“ eigentlich noch auf sich? Und was bedeutet in Abgrenzung dazu „freigemeinnützig“ und „privat“? Hier ein Erklärungsversuch: Zunächst einmal kann ein Krankenhaus grundsätzlich und rein rechtlich betrachtet von einer natürlichen Person, also jedem Menschen, betrieben werden. In der Regel sind die Betreiber aber eher juristische Personen wie zum Beispiel eine GmbH. 


Im Fokus eines gemeinnützigen Krankenhauses steht stets das Gemeinwohl – gleichbedeutend mit dem Wohl des einzelnen Patienten.

Bei den gemeinnützigen Trägern kann es sich um Vereine, Stiftungen oder juristische Person z. B. GmbH handeln, Im Fokus eines gemeinnützigen oder freigemeinnützigen Krankenhauses steht stets das Gemeinwohl – gleichbedeutend mit dem Wohl des einzelnen Patienten. Der Begriff „gemeinnützig“ ist steuerrechtlich relevant, denn nur die in Absatz 52 der Abgabenordnung aufgezählten, der Allgemeinheit dienenden Tätigkeiten gelten als gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn – es geht hier beispielsweise um die Förderung im Gesundheitswesen Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist von der Körperschaftssteuer befreit. Im Gegenzug ist die gGmbH verpflichtet, die erwirtschafteten Mittel nur für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Wir sind also eine gemeinnützige Fachklinik – und handeln danach. Das ermöglicht uns eine Flexibilität, die wiederum Ihnen als Patient zugutekommt. Denn wir arbeiten nicht nur fachlich höchst kompetent unter Einhaltung modernster Standards, sondern auch nach humanen, qualitativen und wirtschaftlichen Grundsätzen – dazu gehört, dass wir unsere gesamten finanziellen und personellen Ressourcen zum Wohle unserer Patienten gezielt einsetzen können.

Kooperationsgemeinschaft Freie Kliniken Bremen

Die Roland-Klinik ist Gründungsmitglied der Kooperationsgemeinschaft Freie Kliniken Bremen, zu der sich die vier gemeinnützigen Bremer Krankenhäuser DIAKO Ev. Diakonie-Krankenhaus, Krankenhaus St. Joseph-Stift, Roland-Klinik und Rotes Kreuz Krankenhaus im Jahr 2005 zusammengetan haben. Ziel dieser Kooperation ist es, die medizinischen und pflegerischen Angebote für die Patienten getreu dem Motto „vierfach umsorgt“ kontinuierlich zu verbessern. Nahezu jedes Krankheitsbild kann innerhalb der Freien Kliniken Bremen kompetent behandelt werden, denn bei Bedarf werden klinik- und disziplinübergreifend unterschiedliche Spezialisten bei der Diagnose oder Therapie konsultiert.


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